Feuerwerk kann auf Grund von gesetzlichen Vorgaben, nur in der Zeit vom 29.-31.Dezember geliefert oder abgeholt werden. Ausgenommen davon, ist Ganzjahres- und Jugendfeuerwerk der Kategorie F2, oder die Vorlage eines Gewerbescheines mit der Genehmigung nach §7 oder §27 SprengG.